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- Schadenminderungsmassnahmen soweit möglich durchführen (Weisungen der Feuerwehr Folge leisten)
- Erstellen von Fotos soweit möglich
- Meldung des Schadens an uns (Schadenformular, E-Mail, Telefon, Fax oder persönlich)
- Listen erstellen bei Mobiliarschäden mit den Angaben der beschädigten Gegenstände (Marke, Typ, Wiederbeschaffungswert und Reparaturmöglichkeit abklären)
- Bei Gebäudeschäden nach den Weisungen des Schadenexperten vorgehen
- Zur Auszahlung wird eine Kontoverbindung benötigt, mit den Angaben des Kontoinhabers
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Bemerkung:
Bis zur Besichtigung des Schadens durch einen Schadenexperten darf nichts verändert werden, mit Ausnahme von Schadenminderungsmassnahmen, die das Schadenausmass verringern können. |
Schadenformular
Telefon 041 618 50 80
Telefax 041 618 50 60
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Der Schadenexperte der NSV wird sich innert nützlicher Frist mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Schadenauszahlung erfolgt – nach Behebung des Schadens – an den Gebäudeeigentümer gegen Vorlage der Rechnungen. Bei Grossschäden leistet die NSV Teilzahlungen nach Baufortschritt.
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Formulare
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